Das Verkehrsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet,
das sich aus verschiedenen Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Straf- und Zivilrechts zusammensetzt.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Celle ist Rechtsanwalt Yalti gerne Ihr Ansprechpartner allen verkehrsrechtlichen Fragestellungen.
Unfallschadenregulierung
Haben Sie einen Verkehrsunfall gehabt?
Ist Ihr Fahrzeug beschädigt worden oder haben Sie Verletzungen erlitten?
In Ihrem Auftrag wird die Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall übernommen, also die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Rechtsanwalt Yalti sorgt für eine zügige Durchsetzung Ihrer Ansprüche und berät Sie u.a. zu den nachfolgenden Rechtsfragen:
Im Rahmen der Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr ist es wichtig, möglichst frühzeitig Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Rechtsanwalt Yalti übernimmt Ihre Verteidigung in verkehrsrechtlichen Strafsachen, wie etwa:
Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Haben Sie ein Anhörungsschreiben der Straßenverkehrsbehörde oder gar schon einen Bußgeldbescheid erhalten?
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft Rechtsanwalt Yalti Ihren Bußgeldbescheid, wenn Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit wie Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last wird und legt für Sie Einspruch gegen diesen ein.
Senden Sie uns Ihre Bußgeldanfrage. In Bußgeldsachen und Ordnungswidrigkeiten übernimmt Rechtsanwalt Yalti als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Ihre Verteidigung und hilft Ihnen u. a. bei folgenden Ordnungswidrigkeiten:
Bußgeldrechner:
öffnen
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Fuat Yalti ist die Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht“ von der Rechtsanwaltskammer Celle verliehen worden.
Die Verleihung dieser Bezeichnung setzt gem. §§ 5, 14d Fachanwaltsordnung (FAO) den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen und besonderer theoretischer Kenntnisse im Verkehrsrecht voraus. Dazu gehören das Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht, das Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen, das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, das Recht der Fahrerlaubnis sowie Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.